
Wie werde ich Taxifahrer, was benötige ich und was muss ich dafür tun?
An den Beruf des Taxifahrers werden besondere Anforderungen bezüglich Gesundheit, Belastbarkeit und Sorgfalt gestellt. Der Gesetzgeber fasst diese Ansprüche im Erwerb des sogenannten Führerscheins zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein) als Voraussetzung für die Ausübung des Berufs des Taxifahrers zusammen.
Dieser Personenbeförderungsschein wird bei dem Ordnungsamt der Stadt Leipzig beantragt. Für die Erteilung des Personenbeförderungsscheins sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Sind alle genannten Punkte erfüllt, so stellt das Ordnungsamt der Stadt Leipzig den Führerschein zur Fahrgastbeförderung auf eine Dauer von 5 Jahren aus. Nach Ablauf dieser 5 Jahre prüft das Ordnungsamt, ob die Voraussetzungen für die weitere Ausstellung der Fahrerlaubnis noch vorliegen und verlängert sie im positiven Fall um weitere 5 Jahre. Ab der Vollendung des 60. Lebensjahres muss sich der Inhaber oder Anwärter auf einen Personenbeförderungsschein einer besonderen Eignungsprüfung unterziehen, dieser Nachweis wird auf Basis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erbracht.
Für weitergehend detaillierte Fragen steht Ihnen das Team der 4884 - Ihr Funktaxi GmbH gern zur Verfügung.
4884 - Ihr Funktaxi
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