Diese Webseite benutzt Cookies um wichtige Sicherheits- und Besucherfunktionen zu gewährleisten. Mit dem weiteren Besuch unserer Seite geben Sie Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Für weitere Informationen lesen sie bitte unsere Datenschutzerklärung.

Wir suchen zuverlässige Fahrer/-innen und qualifiziertes Servicepersonal in verschiedenen Bereichen.
Melden Sie sich gleich jetzt!

Senden Sie ihre Bewerbungen bitte an:

4884 - Ihr Funktaxi
Älteste Leipziger Funktaxenzentrale GmbH
Lützner Straße 179
04179 Leipzig

oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@taxi4884.de

Wir freuen uns auf Sie!

Der Weg zum 4884-Chauffeur/in

Um in einem Taxiunternehmen des Unternehmensverbunds der „4884 - Ihr Funktaxi GmbH" als Chauffeur/in arbeiten zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Die Grundvoraussetzung, um in einem Taxiunternehmen tätig werden zu können, ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch „Personenbeförderungsschein mit Taxi oder Mietwagen genannt". Sollten Sie noch nicht im Besitz dieser Fahrerlaubnis sein, informieren Sie sich hier.

1. Sie nehmen an einer 4-tägigen Funkschulung teil, die Dauer pro Tag beträgt 4 Stunden.
Bestandteile dieser Schulung sind die Fahr- und Funkdienstordnung der 4884, die technische Einweisung in das Datenfunksystem, die Möglichkeiten der bargeldlosen Bezahlung sowie spezifische Informationen zu Kunden und das Abhandeln diverser Fahraufträge.

2. Am Ende der Funkschulung legen Sie eine Prüfung über die zuvor behandelten Themen ab. Im Falle des Nichtbestehens der Prüfung kann eine Nachprüfung abgelegt werden.

3. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung schließt die „4884 - Ihr Funktaxi GmbH" mit Ihnen einen Gestattungsvertrag. Mit der Unterzeichnung erwerben Sie das Recht, an der Fahrtenvermittlung der 4884 teilzunehmen. Bestandteil des Gestattungsvertrages ist ein personengebundener Funkteilnehmerausweis mit Lichtbild. Der Gestattungsvertrag wird für die Dauer eines Jahres geschlossen und verlängert automatisch, wenn er nicht von einer Partei beendet wird. Jeder Chauffeur/in ist verpflichtet, jährlich an einem 3-stündigen Dienstleistungstraining teilzunehmen.

4. Sind die oben genannten Punkte alle erfüllt, so steht einem Beschäftigungsverhältnis bei einem Taxiunternehmen des 4884 Unternehmensverbundes nichts mehr im Weg. Wir als „4884 - Ihr Funktaxi GmbH" sind Ihnen jederzeit bei der Suche nach einem geeigneten Taxiunternehmen behilflich.

Wie werde ich Taxifahrer, was benötige ich und was muss ich dafür tun?

An den Beruf des Taxifahrers werden besondere Anforderungen bezüglich Gesundheit, Belastbarkeit und Sorgfalt gestellt. Der Gesetzgeber fasst diese Ansprüche im Erwerb des sogenannten Führerscheins zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein) als Voraussetzung für die Ausübung des Berufs des Taxifahrers zusammen.

Dieser Personenbeförderungsschein wird bei dem Ordnungsamt der Stadt Leipzig beantragt. Für die Erteilung des Personenbeförderungsscheins sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Nachweis des Besitzes einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren oder von 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung. Dieser wird bei dafür zugelassenen Betriebsärzten/Arbeitsmedizinern im Rahmen der sogenannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erstellt.
  • Nachweis gesetzlich bestimmter Anforderungen an das Sehvermögen. Dies wird von einem entsprechend dafür zugelassenen Arzt, meist in Zusammenarbeit mit dem obig genannten Betriebsmediziner attestiert.
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit, insbesondere im Straßenverkehr. Dazu ist dem Ordnungsamt ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis sowie ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg vorzulegen.

Sind alle genannten Punkte erfüllt, so stellt das Ordnungsamt der Stadt Leipzig den Führerschein zur Fahrgastbeförderung auf eine Dauer von 5 Jahren aus. Nach Ablauf dieser 5 Jahre prüft das Ordnungsamt, ob die Voraussetzungen für die weitere Ausstellung der Fahrerlaubnis noch vorliegen und verlängert sie im positiven Fall um weitere 5 Jahre. Ab der Vollendung des 60. Lebensjahres muss sich der Inhaber oder Anwärter auf einen Personenbeförderungsschein einer besonderen Eignungsprüfung unterziehen, dieser Nachweis wird auf Basis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erbracht.

Für weitergehend detaillierte Fragen steht Ihnen das Team der 4884 - Ihr Funktaxi GmbH gern zur Verfügung.

4884 - Ihr Funktaxi
Älteste Leipziger Funktaxenzentrale GmbH

Lützner Straße 179
04179 Leipzig

Der Taxiruf: (0341) 4884